Berliner Mietendeckel gekippt
+++ Berliner Mietendeckel gekippt: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat einstimmig die zuvor von der Berliner Stadtregierung eingeführte umstrittene Mietobergrenze für den frei finanzierten Wohnraum als nichtig und verfassungswidrig erklärt.
Der Staat darf unserer Meinung nach nicht gleichzeitig die Inflation von Immobilien durch eine massive Geldmengen-Ausweitung und Nullzins-Politik anheizen und darauffolgend Mietpreise von markt-finanzierten Wohnungen künstlich einfrieren.
Alternative zu einem Mietendeckel wäre bei steigenden Bevölkerungszahlen nachhaltig in gemeinnützigen Wohnraum zu investieren, Anreize für den Bau und Erwerb von Wohnraum zur Eigennutzung zu schaffen. Aber die wichtigste Maßnahme für langfristig leistbare Wohnungen bleibt, eine erfolgreiche (nicht heruntergefahrene) Wirtschaft und die Staatsverschuldung unter Kontrolle zu halten.