EZB-Anleihenkäufe teilweise verfassungswidrig
+++ EZB-Anleihenkäufe teilweise verfassungswidrig: Knalleffekt in Deutschland.
Laut Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts verstößt der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB gegen das Grundrecht und es wird der Deutschen Bundesbank untersagt, an der Umsetzung des EZB-Ankaufprogramms PSPP (Public Sector Purchase Programme) mitzuwirken.
Dabei ging es aber noch gar nicht um die milliardenschweren Corona-Hilfen, sondern um ein älteres QE-Programm. Trotzdem ist das Urteil wegweisend und stellt die umstrittene QE-Politik der EZB in Frage.
Solidarität innerhalb des Euroraums kann es nur mit klaren, konsequenten und gerechten fiskal- und geldpolitischen Spielregeln geben.