Mögliche Wiedereinführung der Haltefirst (Spekulationsdauer) bei Aktien
+++ Mögliche Wiedereinführung der Haltefirst (Spekulationsdauer) bei Aktien: Wir begrüßen den Vorstoß von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) die Haltefrist für Wertpapiere zu senken.
Derzeit gilt für Aktien und bald auch für Kryptowährungen (rückwirkend ab dem Stichdatum 01.03.2021) eine unendlich lange Spekulationsfrist, d.h. unabhängig wie lange man Wertpapiere hält, muss man auf nominelle Kursgewinne eine Steuer zahlen, auch wenn es in der Zwischenzeit zu einer hohen Inflation kommt, die die Gewinne wieder auffrisst.
Genauso wie beim Sparbuch wird bei der Kapitalertragsteuer (KESt) nämlich die Preisinflation (Kaufkraftverlust) nicht berücksichtigt.
Die Wiedereinführung der Spekulationsfrist von einem 1 Jahr (2012 abgeschafft) würde allen Menschen in Österreich zu Gute kommen, die ihr Erspartes vor Inflation schützen möchten und eine langfristige Investition in Unternehmen und Krypto-Assets anstreben. Gerade in Zeiten hoher Inflation wäre das eine wichtige Maßnahme, damit sich auch junge Menschen wieder etwas aufbauen können.